Altersvorsorgedepot – READY FOR 2027

Die Altersvorsorgereform bringt für Versicherungsunternehmen neue regulatorische, fachliche und technische Herausforderungen mit sich. Dabei endet die eigentliche Arbeit nicht mit der Produktentwicklung. Gerade in der Implementierungsphase treten häufig unerwartete Abhängigkeiten, komplexe Altsysteme oder Ressourcenengpässe zutage, die Projekte verzögern oder gefährden.

Wenn Ihr Projekt ins Stocken gerät, sind wir der richtige Partner.

Mit unserer Projekterfahrung bringen wir Ihr Altersvorsorgedepot sicher in die Umsetzung. Wir lösen fachliche, aktuarielle und technologische Herausforderungen pragmatisch, schnell und zielgerichtet. Moderne KI setzen wir gezielt dort ein, wo sie messbaren Mehrwert schafft – sicher, effizient und mit klarem Fokus auf Ihren Projekterfolg.

  • Standardprodukt: 1 %-EFFEKTIVKOSTENGRENZE

  • ZFA-Meldewesen

  • Bestandssysteme und Schnittstellen

  • End-to-End-Prozessautomatisierung

  • Qualitätssicherung bis zum Go-Live

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Standardprodukt: 1 %-EFFEKTIVKOSTENGRENZE

Die gesetzliche Effektivkostenobergrenze entscheidet über die Zulassung Ihres Altersvorsorgedepots. Der viadico-Effektivkostenrechner schafft Transparenz, validiert Ihre Kalkulationen und unterstützt Sie bei der sicheren Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben.

  • Frühzeitige Sicherheit bei der Einhaltung der Effektivkostenobergrenze
  • Identifikation von Optimierungspotenzialen vor der Zertifizierung

Nutzen Sie den viadico-Effektivkostenrechner, um Ihre Kalkulation unabhängig zu prüfen, Risiken frühzeitig zu erkennen und Ihr Altersvorsorgedepot sicher auf die Zertifizierung vorzubereiten.

Stellen Sie Ihr geplantes Standardprodukt auf den Prüfstand

Effektivkostenrechner ➜

ZFA-Meldewesen

Die Altersvorsorgereform verändert die Anforderungen gegenüber der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA).

Ab 2027 müssen das bestehende Riester-Meldewesen und die neuen Prozesse für das Altersvorsorgedepot parallel, revisionssicher und fehlerfrei betrieben werden. Wer die neuen ZfA-Anforderungen frühzeitig umsetzt, reduziert Projektrisiken, sichert die Förderfähigkeit seiner Produkte und schafft die Voraussetzungen für einen erfolgreichen Marktstart.

Zusätzlich bringt die Reform neue Förderlogiken, erweiterte Identifikations- und Prüfverfahren, digitale Meldeprozesse für Depotüberträge sowie neue Datenstrukturen für Zulagen und Kapitalübertragungen mit sich. Diese müssen nahtlos und sicher in Ihre bestehende Systemlandschaft integriert werden – ohne den laufenden Betrieb zu beeinträchtigen.

  • Sichere und revisionsfähige Kommunikation mit der ZfA
  • Rechtssichere Umsetzung aller regulatorischen Anforderungen

Bestandssysteme und Schnittstellen

Wir integrieren die neuen Förder- und Meldeprozesse in Ihre IT-Landschaft und schaffen leistungsfähige Schnittstellen für Abschluss-, Bestands- und Übertragungsprozesse. So entstehen durchgängige, digitale Prozesse statt isolierter Einzellösungen.

  • Nahtlose Integration in bestehende Anwendungen
  • Durchgängige digitale Abschluss- und Bestandsprozesse

END-TO-END-Prozessautomatisierung

Effiziente Prozesse werden immer mehr zum entscheidenden Erfolgsfaktor. Nur mit einem hohen Automatisierungsgrad lässt sich das neue Standardprodukt langfristig wirtschaftlich betreiben. Wir optimieren Ihre End-to-End-Prozesse – von der digitalen Antragsstrecke bis zur automatisierten Bestandsverwaltung. So senken Sie Verwaltungskosten, steigern die Prozessqualität und schaffen die Grundlage für rentable Produkte.

  • Niedrigere Verwaltungskosten durch konsequente Dunkelverarbeitung
  • Wirtschaftlicher Betrieb trotz gesetzlicher Kostenobergrenze

Qualitätssicherung bis zum Go-Live

Mit einem strukturierten Qualitäts- und Testmanagement sichern wir Ihre Umsetzung bis zum Marktstart ab. Vom mathematischen Test über fachliche Abnahmetests bis hin zu End-to-End-, Integrations- und Massentests prüfen wir Produkte, Prozesse und Systeme auf Herz und Nieren.

  • Frühzeitige Erkennung von Fehlern und Engpässen
  • Geringeres Projekt- und Go-live-Risiko

Details zur Altersvorsorgereform

Die Reform der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge stellt die Versicherungsbranche vor verschiedene Herausforderungen. Bis Anfang 2027 müssen Versicherungen ihre Systeme digitalisieren, um Onlineabschlüsse für das Standarddepot zu ermöglichen, die neuen Produkte planen und insbesondere die Effektivkosten für das Standarddepot berechnen und auf 1 % in der Ansparphase deckeln.

Übersicht Altersvorsorgereform

Altersvorsorgevertrag - allgemein

  • Ab 01.01.2027
  • Max. 540 € Grundzulage
  • Auch für Selbstständige
  • Max. 300 € Kinderzulage/Kind
  • Max. 6.840 € jährlich
  • Rente bis mind. 85
  • ZV: 10/20 Jahre Rentengarantie
  • Lebenslange Rente

Altersvorsorgedepot

  • Keine Garantie
  • Fondsvariante
  • Geeignetheitsprüfung

Standardprodukt

  • 1 % Effektivkosten
  • Vorgabe Fondsprodukte
  • Online / Ohne Varianten
  • Auch von staatlichem Träger

Auszahlungsprodukt

  • Nur Auszahlphase
  • Durch Vertragswechsel
  • Nutzt übertragenes Kapital

Garantieprodukt

  • 80 % Beitragsgarantie
  • 100 % Beitragsgarantie
  • Niedrigere Rendite

Darlehensprodukt

  • z. B. Bausparkassen
  • Eigenheimförderung

Das neue Altersvorsorgereformgesetz, das am 1. Januar 2027 in Kraft tritt, stellt Lebensversicherer vor erhebliche regulatorische und prozessuale Herausforderungen. Da das bisherige Riester-Neugeschäft wegfällt und durch das Altersvorsorgedepot abgelöst wird, müssen Produktlandschaften und IT-Systeme grundlegend angepasst werden.

Gesetzliche Anforderungen an Versicherer ab 2027

Versicherungsunternehmen müssen bei der Produktkonzeption und Systemarchitektur folgende Kernpunkte zwingend abbilden:

Produktvarianten & Standarddepot-Pflicht

  • Anbieter müssen ein zertifiziertes „Standarddepot“ mit klaren Standardeinstellungen und einem gesetzlichen Ablaufmanagement anbieten. Es besteht aus einer sicherheitsorientierten und einer renditeorientierten Komponente. Daneben sind Produkte mit 80 % oder 100 % Beitragsgarantie sowie reine Auszahlungsprodukte möglich.

Wegfall der 100 %-Garantiepflicht

  • Neben dem Garantieprodukt sollen mit Altersvorsorgedepot und Standarddepot Produkte auf den Markt kommen, die auf jegliche Beitragsgarantien verzichten, um die Rendite zu steigern.

Kostendeckelung:

  • Für das Standarddepot gilt eine strikte Kostenobergrenze von maximal 1,0 %. Dies erfordert schlanke, hochgradig automatisierte Verwaltungsprozesse.

Wechsel- und Übertragungspflicht:

  • Versicherer sind gesetzlich verpflichtet, Bestandskunden den Wechsel aus bestehenden Riester-Verträgen in das neue Altersvorsorgedepot anzubieten (inklusive des Kapitaltransfers zu Drittanbietern).

Neue Förder- und Zulagenlogik:

  • Die staatliche Förderung wechselt auf ein rein beitragsproportionales System (bis zu 540 € Grundzulage bei 1.800 € Eigenbeitrag). Das Schnittstellenmanagement zur Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) muss auf diese neue Logik umgestellt werden.

Die Kernanforderungen der ZfA-Anbindung ab 2027

Die technische Tiefe und die engen Deadlines der ZfA-Zulagenverwaltung sind nicht zu unterschätzen  Zu den kritischen Anpassungen gehören:

Dualer Parallelbetrieb (Riester vs. Depot 2027)

  • Bestehende Riester-Verträge genießen Bestandsschutz und laufen im alten Meldeverfahren weiter. Neue Altersvorsorgedepots und ab 2027 reformierte Versicherungsprodukte nutzen die neue Fördersystematik. Schnittstellen müssen beide Logiken fehlerfrei parallel bedienen.

Abbildung der beitragsproportionalen Förderung

  • Statt fester Zulagen gilt die neue Formel (z. B. 25–50 Cent staatliche Förderung je Euro Eigenbeitrag bis zum Höchstbetrag). Die Datenstrukturen für die Zulagenermittlung, Zulagenbeantragung und Zulagenrückforderung müssen komplett neu aufgesetzt werden.

Erweitertes Kunden- und Identifikationsmanagement

  • Da nun auch Selbstständige direkt förderberechtigt sind, erweitern sich die Zielgruppen. Für Neukunden ab 2027 greift zudem ein verschärftes automatisiertes Identifikationsverfahren (u. a. verpflichtende Abfrage der steuerlichen Identifikationsnummer (IdNr.) per neuer ZfA-Anfrageart).

Meldewesen bei Depotüberträgen

  • Das Gesetz sieht ein Recht auf Anbieterwechsel vor. Wechselt ein Kunde das Depot, muss das abgebende Institut den steuerlich geförderten Kapitalbestand und die historischen Zulagendaten lückenlos und digital an den neuen Anbieter und die ZfA melden.

viadico unterstützt bei der ZFA-Anbindung

Als Branchenspezialist sorgt viadico dafür, dass Ihre Schnittstellenanbindung nicht zur IT-Falle kurz vor dem Stichtag wird:

Spezifikation & Fachkonzeption:

  • viadico übersetzt die neuen gesetzlichen Datenformate und Meldewege der ZfA in konkrete funktionale Anforderungen für Ihre IT-Entwickler.

Architektur-Auswahl:

  • Analyse Ihrer bestehenden Riester-Meldemodule und herstellerunabhängige Beratung, ob ein Sidecar-Ansatz, ein In-House-Umbau oder ein Outsourcing für Sie wirtschaftlicher ist.

Datenmigration bei Anbieterwechseln:

  • Konzeption der Schnittstellen für den automatisierten Datenaustausch bei Vertragsübertragungen (Riester-zu-Depot oder Depot-zu-Depot)

End-to-End Testmanagement:

  • Durchführung strukturierter Massentests, um Fehlermeldungen bei Test-Übermittlungen an die ZfA vor dem Produktstart im Januar 2027 auszuschließen

Ihr Ansprechpartner:

Frank Habiger

Marketing und Vertrieb
Mitglied der Geschäftsleitung

+49 711 22 05 49-50

frank.habiger@viadico.com